Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wichtiger Hinweis: Dieser Text stellt ein allgemeines Muster für Heavy Haulers dar und dient lediglich der Orientierung. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung. Konsultieren Sie für rechtssichere Verträge stets eine Fachperson.
§ 1 Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Heavy Haulers im Bereich Biketransport und Sperrgutlogistik. Mit der Buchung erkennen Kunden diese Regeln an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. § 2 Leistungen: Wir übernehmen den Transport von Motorrädern und großvolumigen Gütern. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Heavy Haulers behält sich vor, Transportgüter abzulehnen, die die Verkehrssicherheit gefährden oder deren Verpackung unzureichend für einen sicheren Transport ist.
Preise, Zahlung und Stornierung
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich in Euro gemäß der Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Aussetzung weiterer Dienstleistungen vor. § 4 Stornierung: Kunden können Aufträge stornieren. Bei kurzfristigen Absagen bis 48 Stunden vor Transportbeginn können Stornogebühren in Höhe von 50 % des Auftragswertes berechnet werden. Bei Absagen am Tag des Transports wird der volle Betrag fällig, sofern kein Ersatz gefunden werden kann. Dies dient der Deckung der bereits entstandenen Planungskosten und Kapazitätsverluste.
Haftung und Pflichten des Kunden
§ 5 Kundenpflichten: Der Kunde stellt sicher, dass das Transportgut frei von illegalen Inhalten ist und bei Kraftfahrzeugen keine Betriebsstoffe auslaufen. Sperrgut muss transportsicher verpackt sein. § 6 Haftung: Heavy Haulers haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch höhere Gewalt oder mangelhafte Verpackung durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. § 7 Schlussbestimmungen: Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Restvertrag gültig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.